Die Piraten und das Grundgesetz

In der Piratenpartei gibt es derzeit wieder eine Diskussion über die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, kurz FDGO, die die überwiegende Mehrheit der Piraten selbstverständlich anerkennt. Im Wesentlichen meint FDGO die unveränderlichen Grundprinzipien des Grundgesetzes, nämlich den Schutz bestimmter unveränderlicher Bürger- und Menschenrechte einerseits, und die Festlegung in Art. 20 GG, dass die Bundesrepublik Deutschland eine demokratischer und sozialer Bundesstaat sowie ein Rechtsstaat ist. Diese Prinzipien sind nach Art. 79 GG unveränderlich – aus gutem Grund.

Nach Ende des zweiten Weltkrieges war es alles andere als sicher, dass Deutschland eine Zukunft hat. Durch zwölf Jahre Diktatur, einen verheerenden Angriffskrieg und die schrecklichen Verbrechen des Holocaust wurde eine unfassbare Schuld auf sich geladen. Die Umwandlung Deutschlands in einen Agrarstaat durch Gebietsabtretungen, staatliche Zerstückelung und Deindustrialisierung erschien daher als eine Notwendigkeit, um die Gefahr für den Frieden auf ewig zu bannen. Die Besatzungsmächte entschieden sich jedoch dafür, auch im Angesicht des sich anbahnenen Kalten Krieges, den Deutschen eine weitere Chance zu geben.

Auf Geheiß der westlichen Siegermächte traten Vertreter aus den Länderparlamenten im „Parlamentarischen Rat“ zusammen, um dem deutschen Weststaat eine Zukunft in Form einer Verfassung zu geben. Da die Ministerpräsidenten der westlichen Bundesländer jedoch auf eine baldige Wiedervereinigung mit den Ländern der sowjetischen Besatzungszone hofften, sollte das Ergebnis der Verhandlungen „Grundgesetz“ heißen, das nach der Wiedervereinigung von einer durch das Volk legitimierten Verfassung abzulösen sei.

Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet, und da bekanntlich nichts länger hält als ein Provisorium, verzeichnet es dieses Jahr seinen 65. Geburtstag. Ein Anlass zu feiern, nicht nur für Deutschland, sondern auch ganz besonders für die Piratenpartei.

Das Grundgesetz entstand unter dem Eindruck des Niedergangs der Weimarer Republik und dem Aufstieg des Nationalsozialismus. Es spiegelt das humanitäre Wesen der Weimarer Verfassung wieder und definiert einen Grundrechtekatalog, der insbesondere Abwehrrechte der Bürger vor dem Staat beinhaltet. Es bildet durch Definition der rechtlichen und politischen Grundordnung das Fundament der politischen Bühne, auf der zwischen den Parteien über die Geschicke des Staates gerungen wird. Freiheitlichkeit, Demokratie und Rechtsstaat sind durch das Grundgesetz fest in unserem Land verankert.

Das Grundgesetz hat sich als Grundlage für unser gemeinsamens Zusammenleben bewährt: Deutschland bildet heute eine stabile Demokratie und bildet eine in weiten Teilen freie und pluralistische Gesellschaft. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren sehr voraussschauend, denn die erheblichen gesellschaftlichen Änderungen seit des Inkrafttretens waren größtenteils ohne Änderung des Ursprungstextes möglich.

Einige unserer Grundrechte wurden jedoch im Lauf der Jahre durch Änderungen am Grundgesetz aufgeweicht. Im Bundestag hielt dazu kürzlich Dr. Navid Kermani eine bemerkenswerte Rede zur „Feierstunde 65 Jahre Grundgesetz“. Kermani sprach dem Grundgesetz große Qualitäten zu, mahnte jedoch zugleich unter anderem die deutsche Asylpolitik an und kritisierte die seit 1993 geltende Entstellung von Artikel 16 GG, das scheinheilige Neudefinitionen durch Gesetze ermöglicht und damit das Grundrecht auf Asyl faktisch aushöhlt.

In diesem Bereich sind sich die Piraten einig: So unterschiedliche Landesverbände wie Nordrhein-Westfalen und Brandenburg schreiben in ihren Programmen, dass sie sich sowohl für eine Einwanderungspolitik, die politisch Verfolgte schützt, als auch für einen menschenwürdigen Umgang mit Menschen, die in Deutschland bleiben dürfen, einsetzen. Auch in unserem Bundestagswahlprogramm ist dies verankert – die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die alte Fassung des Artikel 16 GG wieder herzustellen, mit dem ebenso klaren wie knappen Wortlaut „Politisch Verfolgte genießen Asyl.“

Die Änderungen an Artikel 16 sind ein Musterbeispiel dafür, warum man nicht am Grundgesetz herumspielen sollte. Artikel 16 steht im Kontext der Grundrechte, in denen sich auch der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5), der Versammlungsfreiheit (Art. 8) und dem Schutz des Briefgeheimnisses (Art. 10) befinden. Oder befanden, denn es gab zahlreiche Änderungen am Grundgesetz, und kaum eine davon hat ihm gutgetan.

Die freie Meinungsäußerung bzw. deren Austausch ist im Kern das, wofür wir als moderne Bürgerrechtspartei stehen. Die Versuche von „Zensursula“, diese zum Eigenschutz zu beschränken, hat uns als Partei erst Auftrieb gegeben, da wir uns vehement gegen Änderungen dieses Grundrechts gewehrt haben.

Über die Versammlungsfreiheit kann jeder von uns ein Lied singen. Zwar garantiert das Grundgesetz Versammlungsfreiheit, doch wird diese dadurch eingeschränkt, dass Versammlungen angemeldet werden müssen – in Bayern sogar ab zwei Teilnehmern. Hier muss nicht einmal mehr der Schutz irgendeiner Zielgruppe als Begründung herangezogen werden, als Begründung für die Einschränkung eines Grundrechts (!) genügen verwaltungstechnische Gründe.

Auch das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde 2001 durchlöchert. Wegen Terrorismus, der beliebtesten Begründung überhaupt zur Einschränkung von Grundrechten. Hier zeigt sich exemplarisch, das die im Grundgesetz verankerten Grundrechte nicht automatisch ihre Wirkungsmacht entfalten: Eine massive Einschränkung der Grundrechte durch inländische und ausländische Geheimdienste dürfte durch die Exekutive (Bundesregierung und Ministerien) nicht hingenommen werden. Jedoch: eine Abwehr der Gefahren für die Grundrechte steht derzeit nicht auf der politischen Agenda.

Daher, und das nicht zu Unrecht, erkennt man in den geschützten Grundrechten den Kern unseres Parteiprogramms wieder. Die Piratenpartei möchte einen Staat, der zum einen unsere Grundrechte respektiert und der sich zum anderen aktiv gegen Angriffe von Innen und Außen schützt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes, mit dem Nationalsozialismus vor Augen, schufen eine Staatsform, die heute weltweit als beispielhaft für eine wehrhafte Demokratie gilt. Wir, die Piraten, mit den Herausforderungen und Möglichkeiten einer zunehmend vernetzen Welt vor Augen, wollen diese Staatsform schützen. Wir wollen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, so wie sie im Grundgesetz steht, vor einer Aushöhlung bewahren.

Das Grundgesetz ist der ultimative Gegenentwurf zu einer Diktatur. Es ist unsere Versicherung, dass sich unser Staat an gewisse Dinge halten muss, weil wir ein Recht darauf haben. In einer Zeit, in der große Koalitionen gelassen nahezu jedes Gesetz durchwinken können, ist das Grundgesetz als Schutzschild für den Bürger umso nötiger. Das Bundesverfassungsgericht erinnert uns derzeit in schöner Regelmäßigkeit daran, wenn wieder einmal ein Gesetz der Bundesregierung als verfassungswidrig gekippt wird.
Daher sollten wir Piraten das Grundgesetz nicht nur schätzen, sondern feiern und schützen.

Wer die im Grundgesetz verankerten Werte angreift, greift auch unsere eigenen Grundwerte als Partei an. Wir Piraten stehen daher für eine unbedingte Anerkennung des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, da diese unsere eigenen Parteiziele verkörpern.

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